Rücknahme von Altgeräten

Rücknahme von Altgeräten (Einweg-E-Zigaretten & Batterien)

Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie Batteriegesetz (BattG) nehmen wir als Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten Altgeräte kostenlos zurück – unabhängig davon, ob Sie das Gerät bei uns gekauft haben oder nicht, und ohne dass ein Neukauf erforderlich ist.

So geben Sie Ihr Altgerät zurück

Sie haben folgende kostenlose Rückgabemöglichkeiten:

  • Per Post an uns: Senden Sie Ihr(e) gebrauchte(s) Gerät(e) ausreichend frankiert an: Reymont GbR, Am Elzdamm 40, 79312 Emmendingen. Kontaktieren Sie uns vorab unter info@reymont.de für ein kostenloses Rücksendeetikett.
  • Kommunale Sammelstellen: Alt-Elektrogeräte und Batterien können unabhängig vom Kaufort kostenlos bei allen kommunalen Wertstoffhöfen bzw. Sammelstellen in Ihrer Nähe abgegeben werden.

Wichtige Hinweise zur Entsorgung

Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie enthalten teils wiederverwertbare Rohstoffe sowie Batterien, die bei unsachgemäßer Entsorgung (z. B. mechanische Beschädigung) ein Brandrisiko darstellen können. Bitte geben Sie Altgeräte ausschließlich über die genannten Rückgabewege zurück.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Rechtsgrundlage

Diese Rücknahmepflicht ergibt sich aus § 17 ElektroG (Rücknahmepflicht der Vertreiber) in Verbindung mit den Regelungen für Einweg-E-Zigaretten sowie aus § 11 BattG (Rücknahmepflicht für Altbatterien).